AGB

§1 Allgemeines
Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die gesamten Geschäftsbedingungen zwischen Greenmile und deren Geschäftspartner für Angebote, Leistungen und Lieferungen. Sie werden bei Erteilung des ersten Auftrages nach Bekanntmachung mit dem Geschäftspartner vereinbart und gelten für alle zukünftigen Aufträge auch dann, wenn ihre Gültigkeit nicht noch mal ausdrücklich vereinbart wurde. Es gelten ausschließlich die allgemeinen Geschäftsbedingungen, etwaige abweichende Bedingungen und Vereinbarungen sind ausgeschlossen, wenn Greenmile nicht ausdrücklich deren Geltung schriftlich bestätigt.

§2 Angebote, Auftragsbestätigungen, Vertragsgegenstand
1. Angebote von Greenmile sind stets freibleibend und unverbindlich. Aufträge werden erst verbindlich, wenn diese in angemessener Frist schriftlich bestätigt oder mit Zustimmung des Geschäftspartners vereinbarungsgemäß ausgeführt werden.
2. Die schriftliche Auftragsbestätigung ist maßgeblich für Art, Umfang und Zeitpunkt der Lieferung.
3. Angegebene Leistungen in Prospekten, Abbildungen, Zeichnungen und anderen Beschreibungen stellen keine Eigenschaftszusicherung dar, sondern kennzeichnen lediglich den Vertragsgegenstand. Greenmile behält sich Abweichungen in Form, Farbe, Maßen und Konstruktionen vor, durch die die Verwendung zu dem vertragsgemäßen Zweck nicht eingeschränkt wird. Der Geschäftspartner kann daraus keine Ansprüche herleiten.

§ 3 Preise
Es gelten die in der Auftragsbestätigung enthaltenen Preise, frei ab Jersbek inklusive einfacher Verpackung, zuzüglich Fracht, Zoll, Versicherung, Montage, sonstiger Nebenkosten und am Liefertag geltender Umsatzsteuer.

§ 4 Zahlungen
1. Zahlungen sind gemäß dem Auftragsschreiben zu leisten. Greenmile behält sich vor, nur gegen Vorkasse zu liefern.
2. Der Geschäftspartner kann nur mit solchen Forderungen aufrechnen, die unbestritten oder rechtskräftig sind.
3. In Fällen, in denen der Geschäftspartner ganz oder teilweise in Verzug gerät, hat Greenmile das Recht, die sofortige Zahlung aller noch offenen Rechnungen zu fordern und für sämtliche noch ausstehende Lieferungen zur Kasse zu bitten.
4. Im Falle des Antrags auf Eröffnung des gerichtlichen Vergleichs- oder Insolvenzverfahrens hat Greenmile neben den rechten aus § 4 Ziffer 3 auch das Recht vom Vertrag zurückzutreten.
5. Soweit nichts anderes vereinbart, hat der Geschäftspartner während des Verzuges die Geldschuld mit 12 Prozentpunkten über dem Basiszins zu verzinsen.

§ 5 Eigentumsvorbehalt
1. Bei Verträgen mit Geschäftspartnern behält sich Greenmile das Eigentum an der Ware bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises vor.
2. Gerät der Kunde in Zahlungsrückstand, so ist Greenmile berechtigt die Weiterverarbeitung und Nutzung der gelieferten Ware zu untersagen, den Liefer-/Leistungsgegenstand zurückzunehmen, gegebenenfalls den Betrieb des Kunden oder dessen Wohnung zu betreten und den Liefer-/Leistungsgegenstand wegzunehmen. Die Rücknahme ist kein Rücktritt vom Vertrag. Weiterhin ist Greenmile berechtigt, angemessenen Vorschuss zu verlangen, bzw. nach Fristsetzung zurückzutreten und Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen.
3. Der Geschäftspartner ist verpflichtet, die Ware pfleglich zu behandeln. Sofern Wartungs- und Inspektionsarbeiten erforderlich sind, hat der Geschäftspartner dies auf eigene Kosten regelmäßig durchzuführen.
4. Der Geschäftspartner ist verpflichtet, Greenmile einen Zugriff Dritter auf die Ware, etwa im Falle einer Pfändung, sowie etwaige Beschädigungen oder die Vernichtung der Ware unverzüglich mitzuteilen. Einen Besitzwechsel der Ware sowie den eigen Wohnsitzwechsel hat uns der Geschäftspartner unverzüglich anzuzeigen.
5. Greenmile ist berechtigt, bei vertragswidrigem Verhalten des Geschäftspartners, insbesondere bei Zahlungsverzug oder bei Verletzung einer Pflicht nach §5 Ziffer 3. und 4. vom Vertrag zurückzutreten und die Ware zurück zu verlangen.
6. Der Geschäftspartner ist berechtigt, die Ware im ordentlichen Geschäft weiter zu veräußern. Er tritt uns bereits jetzt alle Forderungen bis zur Höhe der Ansprüche der Greenmile gegen den Geschäftspartner aus dem zugrunde liegenden Vertragsverhältnis ab, die ihm durch die Weiterveräußerung gegen Dritte erwachsen. Greenmile nimmt die Abtretung an. Nach der Abtretung ist der Geschäftspartner zur Einziehung der Forderung ermächtigt. Greenmile behält sich vor, die Forderung selbst einzuziehen, sobald der Geschäftspartner seine Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachkommt und in Zahlungsverzug gerät.
7. Die Be- und Verarbeitung der Ware durch den Geschäftspartner erfolgt stets im Namen und im Auftrag für Greenmile. Erfolgt eine Verarbeitung mit Greenmile nicht gehörenden Gegenständen, so erwirbt Greenmile an der neuen Sache das Miteigentum im Verhältnis zum Wert der von uns gelieferten Ware zu den sonstigen verarbeiteten Gegenständen. Dasselbe gilt, wenn die Ware mit anderen Greenmile nicht gehörenden Gegenständen vermischt ist.

§ 6 Lieferung, Gefahrenübertragung, Entgegennahme
1. Lieferfristen erfordern eine gesonderte Vereinbarung. Die Lieferfrist beginnt mit Absendung der Auftragsbestätigung. Die Lieferfrist ist eingehalten, wenn bis zu ihrem Ablauf die Ware das Lager verlassen hat, oder dem Geschäftspartner die Versandbereitschaft mitgeteilt wurde.
2. Im Falle einer Nichteinhaltung der Lieferfrist seitens Greenmile, hat der Geschäftspartner eine angemessene Nachfrist zu setzten. Nach fruchtlosem Fristablauf steht dem Geschäftspartner ein Rücktrittsrecht zu. Weitergehende Rechte und Ansprüche, insbesondere Schadenersatzansprüche wegen Nichterfüllung oder verspäteter Lieferung oder sonstige Schadenersatzansprüche, insbesondere auch, aber nicht alleine, wegen entgangenen Gewinns, sind auch nach Setzung einer Nachfrist ausgeschlossen, es sei denn, die Nichteinhaltung der Lieferfrist basiert auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit Greenmile.
3. Ist die Nichteinhaltung der Lieferfrist für Lieferung oder Leistung auf Mobilmachung, Krieg, Aufruhr, Streik oder Aussperrung bei anderen Unternehmen oder Greenmile oder auf sonstige, von Greenmile nicht zu vertretenden Ereignisse zurückzuführen, so wird die Frist angemessen verlängert. Wenn die durch die Ereignisse verursachte Behinderung länger als 3 Monate andauert, sind der Geschäftspartner und Greenmile berechtigt, hinsichtlich des noch nicht erfüllten Teils des Vertrages zurückzutreten. Schadenersatzansprüche stehen dabei keiner Vertragspartei zu.
4. Der Gefahrenübergang tritt grundsätzlich ein, sobald die Ware abgesandt wird oder dem Geschäftspartner die Versandbereitschaft mitgeteilt wird. Die Verpackung der Ware erfolgt mit bester Sorgfalt. Auf Wunsch und Kosten des Geschäftspartners wird die Sendung zusätzlich versichert.
5. Wenn der Versand durch vom Geschäftspartner zu vertretenden Gründen verzögert wird, so geht die Gefahr für die Zeit der Verzögerung auf den Geschäftspartner über; auf Wunsch und Kosten des Geschäftspartners bewirkt Greenmile aber eine vom Geschäftspartner verlangte Versicherung.
6. Angelieferte Gegenstände sind, auch wenn sie unwesentliche Mängel aufweisen, vom Geschäftspartner entgegenzunehmen.
7. Teillieferungen sind zulässig.

§ 7 Plantechnische Empfehlungen
1. Zeichnungen, Entwürfe und Kalkulationen sind unser geistiges Eigentum, das Dritten nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung zur Verfügung gestellt werden darf. Soweit ein Vertrag nicht zustande kommt, sind die Unterlagen an uns zurückzugeben. Entsprechendes gilt für Muster.
2. Empfehlungen für Aufbau und Installation erstellen wir nach bestem Wissen und Gewissen. Eine Haftung übernehmen wir nur, soweit zuvor eine schriftliche vertragliche Verpflichtung übernommen wurde.

§ 8 Gewährleistung
1. Der Geschäftspartner ist verpflichtet, die gelieferte Ware unverzüglich nach Erhalt auf Mängel zu untersuchen. Mängelrügen sind unter Angabe der Bestelldaten zu erheben. Offene Mängel sind innerhalb von 8 Tagen nach Erhalt der Ware, verborgene Mängel unverzüglich nach ihrer Entdeckung schriftlich anzuzeigen. Unterlässt der Geschäftspartner die Rüge in frist- und formgerechter Anzeige, gilt die Ware als genehmigt. Für die Rechtzeitigkeit der Anzeige kommt es auf den Zeitpunkt ihres Zugangs bei Greenmile an.
2. Die Gewährleistung erfolgt nach Wahl von Greenmile durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung; schlägt die Gewährleistung auf diese Weise auch nach zweimaliger Nachbesserung fehl, ist der Geschäftspartner zur Herabsetzung des Kaufpreises bzw. zum Rücktritt berechtigt.
3. Jegliche Gewährleistung ist im Falle unsachgemäßer Handhabung der gelieferten Ware ausgeschlossen.
4. Für Unternehmer beträgt die Gewährleistung ein Jahr ab Ablieferung der Ware §8 Ziffer 1 bleibt davon unberührt.

§ 9 Erfüllungsort Gerichtsstand, anwendbares Recht
1. Erfüllungsort, für beide Teile, soweit gesetzlich zulässig, sowie Gerichtsstand ist Hamburg.
2. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

§ 10 Sonstige Bestimmungen
Sollten eine oder mehrere Klauseln in diesen Geschäftsbedingungen oder eine Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen und Vereinbarungen nicht berührt. Vielmehr gilt dann - soweit gesetzlich zulässig - eine der ungültigen Bestimmung wirtschaftlich möglichst nahe kommende als vereinbart.

OBEN